FLÄCHEN NACH WHG
(WASSERHAUSHALTSGESETZ)
Der Gewässerschutz umfasst alle Maßnahmen, um Verunreinigungen der natürlichen Gewässer zu vermeiden.
Wasserhaushaltsgesetz – WHG
Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts und die zugehörigen Anlagenverordnungen des Landes Baden-Württemberg legen Rahmenbedingungen fest, die bei Arbeiten an Anlagen/Flächen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden müssen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Füllstellen, Entleerstellen
- Tankflächen
- Tankstellen (Betriebstankstellen, Schiffstankstellen)
- Auffangräume
- Lagerflächen
- Annahmeflächen
- Abstellflächen
- Werkstattflächen
- Waschplätze, Waschflächen
Diese dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben (nach § 19 I WHG) durchgeführt werden
– und genau so ein Betrieb ist die Fa. Jörger GmbH Bauunternehmung.
Rufen Sie uns gerne an
Wir stellen jetzt ein
Jörger GmbH Bauunternehmung
Bruckwiesenweg 66
70327 Stuttgart
Telefon: 0711 93 23 61 – 0
E-Mail: info@joerger-bau.de